Wie Lange Bekommt Man Unfallrente Von Der Bg
13.01.2021, 11:51
von
Hallo zusammen!
Ich habe mittlerweile schon viel zu den Thema gelesen und die Sachlage an sich ist mir klar. Jedoch habe ich eine Frage zu der ich keine Antwort finde:
Ich bekommen eine BG Rente von knapp 1000,- (xl% MDE). Meine spätere "normale" Rente wird mit dieser verrechnet. Da ich aber bei Überschreitung des Grenzbetrages Abzüge habe, kann es dann nicht Sinn machen früher in Rente zu gehen? Um die Abzüge zu verringern? Bzw. um Abzüge zu vermeiden? Dieser Vorgang ist mir nicht klar.
Meine Gedanken dazu sind folgende: Warum geht man nicht "ZEITRAUM 10" früher in Rente wenn sowieso Geld abgezogen wird?
Ich hoffe ich konnte das einigermaßen klar erklären.
MFG
13.01.2021, 12:54
von
Wenn tatsächliche die Unfallrente zur Kürzung führt, kann es sinnvoll sein, früher also auch mit Abschlag in Rente zu gehen.
In vielen Fällen ist aber das Gehalt höher als der Altersrentenanspruch. Wenn Sie also bisher 2000 Eur Verdienst hatten + dice BG Rente und jetzt z.B. nur 1400 EUR Rente und die BG-Rente, dann haben Sie jeden Monat 600 EUR weniger zur Verfügung. Und bei noch abzuzahlendem Kredit, studierenden Kindern etc. kann das entscheidend für gewünschten Rentenbeginn sein...
13.01.2021, 13:ten
von
Zitiert von: _ich
Wenn tatsächliche die Unfallrente zur Kürzung führt, kann es sinnvoll sein, früher likewise auch mit Abschlag in Rente zu gehen.
In vielen Fällen ist aber das Gehalt höher als der Altersrentenanspruch. Wenn Sie also bisher 2000 Eur Verdienst hatten + die BG Rente und jetzt z.B. nur 1400 EUR Rente und die BG-Rente, dann haben Sie jeden Monat 600 EUR weniger zur Verfügung. Und bei noch abzuzahlendem Kredit, studierenden Kindern etc. kann das entscheidend für gewünschten Rentenbeginn sein...
Ja, das ist klar. Meine Nachfrage war unabhängig von Krediten oder Kinder usw.
13.01.2021, xiv:eighteen
von
Grundsätzlich liegen Sie richtig:
Wenn Ihre Verletztenrente one thousand € monatlich bei einer MdE von 40 % beträgt, liegt ihr ein Jahresarbeitsverdienst von 45.000 € zugrunde. Der Freibetrag beläuft sich auf 212 €. Es sind bei der Frage des sog. Ruhens 788 € an Verletztenrente zu berücksichtigen.
Zu einem Ruhen kommt es nur, wenn diese 788 € und die Rente aus der Rentenversicherung 70 % des Jahresarbeitsverdienstes überschreiten. Dieser – in aller Regel maßgebliche Grenzbetrag – liegt hier bei 2625 € monatlich. Zu einem Ruhen der Rente aus der Rentenversicherung kommt es also nur, wenn diese 1837 € überschreitet. Das ist eine recht hohe Rente aus rund 53 ¾ persönlichen Entgeltpunkten.
Ob Ihrer Rente 53 ¾ persönliche Entgeltpunkte zugrunde liegen, weil Sie diese three Jahre früher mit Abschlägen von ten,8 % ( das sind dann lx ¼ Entgeltpunkten) beziehen oder ob Sie die sixty ¼ Entgeltpunkte ungeschmälert als persönliche Entgeltpunkte später in Anspruch nehmen, ist uninteressant. Zwar beträgt beim vorzeitigen Rentenbeginn die Altersrente nur 1837 €, beim späteren aber sogar 2060 €. In beiden Fällen ist aber die maßgebende Obergrenze von 70 % des Jahresarbeitsverdienstes gleich hoch, nämlich 2625 €. Sie wird nicht durch die Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbezugs gemindert.
Deshalb werden Sie bei vorzeitigem Rentenbezug neben der Verletztenrente von g € die Rente aus der Rentenversicherung ungeschmälert mit 1837 €, insgesamt also 2837 € erhalten. Bei Rentenbezug ohne Abschläge wird der Grenzbetrag um 223 € überschritten und bei der Altersrente abgezogen. Auch hier verbleien as well insgesamt nur 2837 €.
Sollte das zum "Überleben" nicht ausreichen und ein Hinzuverdienst erforderlich sein, kommt man in den Bereich der Teilrente. Dann wird es etwas schwieriger mit der Berechnung. Da gibt es aber sicherlich Spezialisten, die Ihnen das auch noch erklären können.
13.01.2021, 14:29
Experten-Antwort
Hallo Franz Dorer,
aufgrund des Wertes aus dem Jahresarbeitsverdienst der Unfallversicherung, der der Berechnung der Unfallrente zugrundeliegt, wird ein Grenzbetrag errechnet, den die gesetzliche Rente und dice Unfallrente zusammengerechnet nicht überschreiten dürfen. Dieser Grenzbetrag liegt bei 70 % des maßgeblichen Jahresarbeitsverdienstes der Unfallversicherung.
Sofern dieser Wert durch Zusammenrechnung der beiden Renten überschritten wird, führt jeder höhere Wert der gesetzlichen Rente dazu, dass diese Rente weiter gekürzt werden muss. Dice Unfallrente bleibt in der Höhe unverändert, der Grenzwert bleibt ebenfalls unverändert, also kann sich nur die gesetzliche Rente in der Höhe verändern.
Insofern ist es Ihre Entscheidung, ob Sie aus diesem Grund eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen möchten.
Genaue Berechnungen können Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
thirteen.01.2021, 17:03
von
Zitiert von: Experte/in
Genaue Berechnungen können Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
Anfordern kann man vieles. Bekommen muss man es auch! Oder gibt es jetzt wirklich schon Vorausberechnungen mit Anwendung des § 93 SGB Half-dozen?
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Source: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/unfallrente-bg-gesetzliche-rente.html
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